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Kontakt
Egal ob Sie bereits Post von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Arbeitgeber erhalten haben oder sich einfach frühzeitig beraten lassen möchten – Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen. Schildern Sie uns kurz, worum es geht, und nennen Sie bitte wichtige Fristen oder Termine. Wir prüfen Ihre Situation, melden uns zeitnah zurück und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Ihre Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Haben Sie Fragen?
Viele Anliegen lassen sich bereits durch kurze und verständliche Informationen klären. In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten auf Themen, die Mandanten regelmäßig beschäftigen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Welche Unterlagen benötige ich für die erste Einschätzung?
Für eine erste Einschätzung reichen meist eine kurze Schilderung des Sachverhalts und die wichtigsten Dokumente, etwa Schreiben von Behörden, Polizei oder Versicherungen, Verträge oder bereits ergangene Bescheide. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen das direkt mit.
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten. Was soll ich tun?
Nehmen Sie eine polizeiliche Vorladung immer ernst, aber handeln Sie nicht überstürzt. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Bevor Sie sich äußern, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Wir können für Sie die Ermittlungsakte anfordern, den Vorwurf prüfen und mit Ihnen besprechen, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist. In vielen Fällen ist es besser, zunächst zu schweigen, bis die Unterlagen geprüft wurden und eine Verteidigungsstrategie feststeht.
Ich habe eine Kündigung bekommen. Bis wann muss ich reagieren?
Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristen. Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, muss die Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern lassen Sie die Kündigung frühzeitig anwaltlich prüfen. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an, erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und besprechen gemeinsam, ob und welche Schritte sinnvoll sind.
Was mache ich nach einem Verkehrsunfall als erstes?
Nach einem Verkehrsunfall steht Ihre Sicherheit an erster Stelle. Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe und informieren Sie die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und notieren Sie die Daten der Beteiligten und möglicher Zeugen. Geben Sie gegenüber Versicherungen keine vorschnellen Schuldeingeständnisse ab. Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung und wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Regulierung des Schadens, der Kommunikation mit den Versicherungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag und dem jeweiligen Rechtsgebiet ab. Häufig sind zum Beispiel bestimmte Bereiche wie Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht abgesichert, andere dagegen ausgenommen. Auf Wunsch prüfen wir, ob in Ihrem Fall Versicherungsschutz besteht und übernehmen auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten voraussichtlich gedeckt sind und ob eine Selbstbeteiligung anfällt.
In welchen Rechtsgebieten sind Sie besonders erfahren?
Unsere Kanzlei ist vor allem in drei Rechtsgebieten tätig: Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. In diesen Bereichen bearbeiten wir seit vielen Jahren eine Vielzahl von Fällen. Bei angrenzenden Rechtsfragen prüfen wir im Einzelfall, ob wir Sie selbst vertreten oder Ihnen eine spezialisierte Partnerkanzlei empfehlen.
Wie erreiche ich meinen Anwalt am besten?
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per E Mail. Wir beantworten Anfragen zeitnah und geben Ihnen klare Rückmeldungen, damit Sie stets wissen, wie der aktuelle Stand ist.